Hinweise zur Formgebung - Rohrheizkörper | RHK
Nachdem der Rohrheizkörper biegefähig geglüht wurde, ist er im kalten Zustand verformbar. Dabei ist zu beachten, dass ein gebogener Heizstab nicht an gleicher Stelle zurück gebogen werden darf.
Die unbeheizte Zone, also der an den Heizleiter angeschweißte Bolzen, muss mind. 10 mm vor dem Bogen oder 10 mm hinter dem Bogen enden. Zwischen zwei Bögen soll der Abstand mind. 15 mm betragen.
Bei U-förmig gebogenen Heizkörpern kann durch nachträgliches Zusammendrücken (werksseitig) ein noch geringerer Durchmesser erreicht werden. Für etwaige Sonderanfertigungen sprechen Sie uns bitte direkt an.






